Berufliche Vorsorge (BVG)

Betriebliche Altersversorgung

Zweck

Basierend auf dem Dreisäulenprinzip obliegt es der zweiten Säule, die Basisleistungen und existenz sichernenden Renten der ersten Säule zu ergänzen. Damit soll den Versicherten die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht werden 

Die Grundlagen

Zusätzliche Altersvorsorge muss sein - die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. Aus diesem Grund ergänzt die berufliche Vorsorge die staatliche Rente.

 

Eigenvorsorge wichtig

Die AHV: Leistungskürzungen unvermeidbar
Als Angestellter bekommen Sie zwar später eine gesetzliche Rente. 

Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren - und weitere Leistungskürzungen sind unvermeidbar, damit die gesetzliche Rente finanzierbar bleibt.

Staatliche Förderung für private Vorsorge
Sie müssen also zusätzlich vorsorgen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Zur Privatvorsorge zählen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Säule 3a.

 


 



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